I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden
.. AGB genannt) gelten für
alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
...Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrükkliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen, sofern
nicht ausdrücklich abweichende Regelungen
getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt,
sind diese unverbindlich. Treten
während der Produktion Kostenerhöhungen
ein, sind diese erst dann vom Fotografen
anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass
hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten um mehr
als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten,
die der Fotograf nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars
bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung
des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten,
die zur Durchführung der
Produktion eingekauft werden müssen,
im Namen und mit Vollmacht sowie für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu
geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden
die Aufnahmen, die dem Kunden
nach Abschluss der Produktion zur
Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen
ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach
Ablieferung der Aufnahmen
keine schriftlichen Mängelrügen
zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die
zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum
des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und
pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung
oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen
im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken
sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
zeitlich begrenzt auf die
Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren
Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht
übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom
Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat oder welche/-s/-r sich aus den
Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich
der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
-eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken, jegliche Bearbeitung,
Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-die Digitalisierung, Speicherung oder
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische,
magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, DVD,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
und Verwaltung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 5. AGB dient,
-jegliche Vervielfältigung oder
Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten
im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen
Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet
sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch
darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dritte, auch nicht auf andere
Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter
der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für
die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn,
es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der
Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten
Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung
des Bildmaterials ist der Kunde
für dessen sachgemäße
Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß
Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme
fällig. Wird eine Produktion
in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung
fällig. Der Fotograf ist berechtigt,
bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend
dem jeweils erbrachten Leistungsumfang
zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann
in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens
EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach
dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich
zu löschen bzw. sind
die Datenträger zu vernichten.
Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder
die Möglichkeit einer erneuten
Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des
Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht
kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Digitale
Daten sind zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten oder
zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich
bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch
den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des
Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem
oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als
vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der
Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.
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